REGULIERUNG

Neue Kärntner Aufenthaltsabgabe 2026: Was bedeutet das für Vermieter am Wörthersee?

Ab November 2026 steigt die Aufenthaltsabgabe in Kärnten auf €4,50 pro Nacht. Was Vermieter am Wörthersee jetzt wissen müssen — Durchrechnung, Bundesländer-Vergleich und praktische Schritte.

6. April 20268 Min. Lesezeit

Am 19. März 2026 hat der Kärntner Landtag das neue Kärntner Tourismusgesetz beschlossen — die größte Reform der Kärntner Tourismusfinanzierung seit über 20 Jahren. Kernstück: eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe von €4,50 pro Person und Nacht, die ab 1. November 2026 die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe ersetzt.

Für Vermieter am Wörthersee bedeutet das: höhere Abgaben pro Buchung, neue Abführungspflichten und die Notwendigkeit, Preise und Gästekommunikation anzupassen. Die bisherige Taxe lag bei ca. €2,70 — der neue Satz ist um rund 67 % höher.

Gleichzeitig bringt die Reform einen echten Mehrwert: Gäste erhalten kostenlosen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Kärnten. Das ist ein konkretes Verkaufsargument, das bei der Preiskommunikation hilft. Und mit der neuen Tourismusverband-Struktur ab 1. Jänner 2027 (u.a. „Wörthersee-Rosental" als eigener Verband) wird die regionale Vermarktung professioneller.

Dieser Artikel erklärt, was die neue Abgabe konkret bedeutet — mit Durchrechnung, Bundesländer-Vergleich und praktischen Schritten für Vermieter in Klagenfurt, Velden, Pörtschach und Maria Wörth.

€4,50

Neue Abgabe pro Nacht

€2,70

Bisherige Ortstaxe

+67%

Steigerung

1.11.

Inkrafttreten 2026

Was sich ab November 2026 ändert

Die neue Aufenthaltsabgabe ersetzt das bisherige Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz (K-ONTG) vollständig. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Abgabe, sondern um eine Erhöhung und Vereinheitlichung des bestehenden Systems.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Neuer Satz: €4,50 pro Person und Nacht (Camping: €4,00)
  • Bisheriger Satz: ca. €2,70 (variierte je nach Gemeinde)
  • Inkrafttreten: 1. November 2026
  • Rechtsgrundlage: Kärntner Tourismusgesetz (K-TAG), Landtagsbeschluss 19. März 2026
  • Mobilitätskomponente: Gäste erhalten kostenlosen öffentlichen Nahverkehr
  • Neue Verbandsstruktur: Ab 1. Jänner 2027, u.a. „Wörthersee-Rosental" als eigener Tourismusverband (Tourismusreform Kärnten, 2026)

Keine Doppelbelastung

Die €4,50 ersetzen die bisherige Ortstaxe — sie kommen nicht zusätzlich dazu. Aber: Die Steigerung von ca. €2,70 auf €4,50 ist spürbar und muss in der Preiskalkulation berücksichtigt werden.

Durchrechnung: Was das konkret kostet

Was bedeutet die neue Abgabe für eine typische Buchung am Wörthersee? Hier die Rechnung für einen Familienurlaub mit 4 Personen und 10 Nächten:

Bisher (~€2,70)
1 Person, 1 Nacht€2,70
2 Personen, 7 Nächte€37,80
4 Personen, 10 Nächte€108,00
Pro Saison (Mai–Sept.)~€4.000*
Ab 11/2026 (€4,50)
1 Person, 1 Nacht€4,50
2 Personen, 7 Nächte€63,00
4 Personen, 10 Nächte€180,00
Pro Saison (Mai–Sept.)~€6.700*
Differenz
1 Person, 1 Nacht+€1,80
2 Personen, 7 Nächte+€25,20
4 Personen, 10 Nächte+€72,00
Pro Saison (Mai–Sept.)+€2.700

* Beispielrechnung: Ø 2 Gäste, 75% Auslastung, 153 Nächte (Mai–September). Abgabe wird vom Gast bezahlt, aber vom Vermieter eingehoben und abgeführt.

Für eine einzelne Buchung ist die Differenz überschaubar — €72 mehr bei einem 10-Nächte-Aufenthalt mit 4 Personen. Über eine gesamte Saison summiert sich das allerdings auf rund €2.700 Mehrbelastung, die in der Preisgestaltung berücksichtigt werden muss.

Abgabe wird vom Gast bezahlt — aber du haftest

Die Aufenthaltsabgabe ist eine Gästeabgabe, die der Vermieter einhebt und abführt. Wenn du sie nicht korrekt einhebst oder nicht rechtzeitig abführst, haftest du persönlich. Die Abführung erfolgt in der Regel monatlich bis zum 15. des Folgemonats.

Bundesländer-Vergleich: Wo steht Kärnten?

Kärnten ist nicht das einzige Bundesland, das die Tourismusabgaben 2025/2026 erhöht. Ein Blick auf die aktuelle Landschaft zeigt: Österreich dreht flächendeckend an der Abgabenschraube.

KärntenEmpfehlung
Satz€4,50/Nacht
Bisher~€2,70
Gültig ab1.11.2026
Mobilität inkl.Ja
Wien
Satz5% vom Preis*
Bisher3,2%
Gültig ab1.7.2026
Mobilität inkl.Nein
Salzburg
Satz€3,50/Nacht
Bisher~€2,50
Gültig ab1.5.2025
Mobilität inkl.Ja (€0,50)
Tirol
Satz€2,60–5,00
Bisher~€1,50–3,00
Gültig ab1.5.2025
Mobilität inkl.Teilweise
Burgenland
Satz€4,50/Nacht
Bisher€2,50
Gültig ab1.1.2026
Mobilität inkl.Nein

* Wien: prozentual vom Nettologispreis, steigt auf 8% ab 1.7.2027. Tirol: Satz variiert je nach Tourismusverband und Unterkunftskategorie.

Kärnten liegt mit €4,50 im oberen Mittelfeld — auf Augenhöhe mit dem Burgenland und im Bereich der Tiroler Obergrenze. Die Wiener Regelung ist schwer vergleichbar, weil sie prozentual berechnet wird: Bei einem Nachtpreis von €120 sind 5 % bereits €6,00 — mehr als der Kärntner Pauschalsatz.

Der entscheidende Unterschied: Kärnten und Salzburg bieten mit der Mobilitätskomponente einen greifbaren Gegenwert für Gäste. Das macht die Kommunikation leichter als in Bundesländern, wo die Abgabe als reine Steuer wahrgenommen wird.

Experten-Einschätzung

Die Mobilitätskomponente ist klug. Gäste akzeptieren €4,50 pro Nacht deutlich leichter, wenn sie dafür kostenlos Bus und Bahn nutzen können. In Salzburg hat sich das bewährt — dort ist die Gästezufriedenheit trotz höherer Abgabe sogar gestiegen.

Michael Kunz, Geschäftsführer HappyHost & VDAV-Vorstand

EU-Registrierungspflicht ab Mai 2026

Parallel zur Kärntner Reform tritt am 20. Mai 2026 die EU-Verordnung 2024/1028 in Kraft. Sie verpflichtet alle Kurzzeitvermieter in der EU, sich registrieren zu lassen und eine Registrierungsnummer zu führen.

Was das bedeutet: Plattformen wie Airbnb und Booking.com dürfen ab diesem Datum nur noch Inserate mit gültiger Registrierungsnummer veröffentlichen. Wer keine hat, wird delisted — unabhängig davon, wie gut das Listing performt.

Für Wörthersee-Vermieter entsteht damit ein doppelter Handlungsdruck: EU-Registrierung bis Mai 2026 und Umstellung auf die neue Aufenthaltsabgabe bis November 2026. Wer beides rechtzeitig erledigt, hat einen klaren Vorteil gegenüber Vermietern, die erst reagieren, wenn die Fristen abgelaufen sind.

01

EU-Registrierung beantragen

Bis Mai 2026

Registrierungsnummer gemäß EU-Verordnung 2024/1028 bei der zuständigen Behörde beantragen.

02

Listings aktualisieren

Mai–Juni 2026

Registrierungsnummer in alle Inserate auf Airbnb, Booking.com und Direktbuchungsseiten eintragen.

03

Pricing anpassen

Bis Okt 2026

Nachtpreise kalkulieren, die die höhere Aufenthaltsabgabe von €4,50 berücksichtigen.

04

Neue Abgabe umsetzen

Ab Nov 2026

Aufenthaltsabgabe ab 1.11.2026 korrekt einheben, dokumentieren und monatlich abführen.

Unsicher bei der Umsetzung?

HappyHost übernimmt EU-Registrierung, Abgaben-Abführung und Pricing-Optimierung — du musst dich um nichts kümmern.

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Was Vermieter jetzt tun müssen

Die gute Nachricht: Du hast bis November 2026 Zeit, dich vorzubereiten. Die schlechte Nachricht: Die EU-Registrierung muss schon bis Mai stehen. Hier die konkrete Checkliste:

EU-Registrierungsnummer beantragen (Frist: 20. Mai 2026)
Registrierungsnummer in alle Plattform-Listings eintragen
Nachtpreise um die Abgabendifferenz (~€1,80) anpassen
Gästekommunikation aktualisieren (Mobilitäts-Vorteil hervorheben)
Abrechnungsprozess für monatliche Abführung einrichten
Elektronische Gästemeldung vorbereiten (wird verpflichtend)
Buchhaltung auf neuen Abgabensatz umstellen

Pricing-Strategie: Die Abgabe nicht verstecken

Die Aufenthaltsabgabe wird vom Gast bezahlt — aber wie du sie kommunizierst, macht einen großen Unterschied. Es gibt zwei gängige Ansätze:

  • Transparent ausweisen: Nachtpreis + Aufenthaltsabgabe getrennt anzeigen. Vorteil: Gäste sehen, dass die Abgabe gesetzlich vorgegeben ist. Nachteil: Der Gesamtpreis wirkt höher beim ersten Vergleich.
  • In den Nachtpreis einrechnen: Abgabe im Gesamtpreis inkludieren. Vorteil: Einfacher Preisvergleich. Nachteil: Dein Nachtpreis erscheint teurer als bei Mitbewerbern, die die Abgabe separat ausweisen.

In der Praxis empfehlen wir: Auf Airbnb und Booking.com die Abgabe transparent als separaten Posten ausweisen und in der Gästekommunikation den kostenlosen Nahverkehr als Mehrwert hervorheben. So bleibt der Nachtpreis wettbewerbsfähig und die Abgabe wird als Leistung wahrgenommen — nicht als Steuer.

Kommunikations-Tipp

Formuliere es positiv: „In Ihrer Aufenthaltsabgabe ist die kostenlose Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Kärnten inkludiert." Das wandelt eine Pflichtabgabe in einen wahrgenommenen Mehrwert.

Wie HappyHost Wörthersee-Vermieter unterstützt

Die Kombination aus EU-Registrierungspflicht, neuer Aufenthaltsabgabe und elektronischer Meldepflicht bedeutet mehr Verwaltungsaufwand für Vermieter. Genau hier setzt HappyHost an:

  • Compliance: Wir kümmern uns um die korrekte Einhebung und fristgerechte Abführung der Aufenthaltsabgabe — du haftest nicht für vergessene Fristen.
  • EU-Registrierung: Wir begleiten dich durch den Registrierungsprozess und tragen die Nummer in alle Listings ein.
  • Pricing-Optimierung: Dynamische Preisgestaltung, die den höheren Abgabensatz berücksichtigt, ohne die Auslastung zu gefährden.
  • Gästekommunikation: Professionelle Vorab-Information über Abgabe und Nahverkehrs-Benefit — bevor der Gast beim Check-in überrascht wird.
  • Monatliches Reporting: Transparente Aufstellung aller Abgaben, Einnahmen und Kosten.

Das HappyHost 75/25-Modell deckt all das ab: 75 % des Nettoertrags für den Eigentümer, 25 % für HappyHost. Keine versteckten Zusatzkosten für Compliance oder Abgabenmanagement.

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Häufige Fragen zur Aufenthaltsabgabe Kärnten

Fazit: Handeln, nicht abwarten

Die Kärntner Tourismusreform 2026 ist beschlossen. Die Aufenthaltsabgabe steigt auf €4,50, die EU-Registrierungspflicht kommt im Mai, und die elektronische Gästemeldung wird verpflichtend. Das sind keine Entwürfe — das sind Gesetze. Wer Details nachlesen will, findet das K-TAG im Rechtsinformationssystem und die WKO Kärnten Tourismus-Sparte.

Für Vermieter am Wörthersee bedeutet das: Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen Vorteil. Wer wartet, riskiert delisted zu werden (EU-Registrierung), Strafen für nicht abgeführte Abgaben, und Gäste, die von unerwarteten Zusatzkosten überrascht werden.

Die Abgabenerhöhung ist verkraftbar — €1,80 pro Nacht und Person ist bei einem Nachtpreis von €120+ kein Deal-Breaker. Aber sie muss korrekt umgesetzt werden. Und mit der Mobilitätskomponente hat Kärnten ein Modell gewählt, das sich gegenüber Gästen positiv kommunizieren lässt.

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Oder informiere dich weiter:

Michael Kunz

Michael Kunz

Geschäftsführer HappyHost

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Zuletzt aktualisiert am 6. April 2026

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