REGULIERUNG

Ortstaxe & Kurtaxe Kärnten 2026: Neue Höhe für Vermieter

Die neue Aufenthaltsabgabe ersetzt 2026 die Kärntner Ortstaxe — €4,50 pro Nacht. Was das für Vermieter am Wörthersee bedeutet, inkl. Durchrechnung.

6. April 20268 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 30. Juli 2026

Am 19. März 2026 hat der Kärntner Landtag das neue Kärntner Tourismusgesetz samt Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz beschlossen — die größte Reform der Kärntner Tourismusfinanzierung seit 15 Jahren. Kernstück: eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe von €4,50 pro Person und Nacht, die ab 1. November 2026 die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe ersetzt.

Für Vermieter am Wörthersee bedeutet das: höhere Abgaben pro Buchung, neue Abführungspflichten und die Notwendigkeit, Preise und Gästekommunikation anzupassen. Die bisherige Taxe war je nach Gemeinde und Saison unterschiedlich hoch: ausgehend von €2,70 ist der neue Satz um rund 67 % höher, wo bisher €2,20 verrechnet wurden, entsprechend mehr.

Gleichzeitig bringt die Reform einen echten Mehrwert: Gäste erhalten kostenlosen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Kärnten. Das ist ein konkretes Verkaufsargument, das bei der Preiskommunikation hilft. Und mit der neuen Tourismusverband-Struktur ab 1. Jänner 2027 — die Wörthersee-Region soll dabei einen eigenen Verband bekommen — wird die regionale Vermarktung professioneller.

Dieser Artikel erklärt, was die neue Abgabe konkret bedeutet — mit Durchrechnung, Bundesländer-Vergleich und praktischen Schritten für Vermieter in Klagenfurt, Velden, Pörtschach und Maria Wörth.

€4,50

Neue Abgabe pro Nacht

€2,70

Bisherige Ortstaxe

+67%

Steigerung

1.11.

Inkrafttreten 2026

Was sich ab November 2026 ändert

Die neue Aufenthaltsabgabe ersetzt das bisherige Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz (K-ONTG) vollständig. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Abgabe, sondern um eine Erhöhung und Vereinheitlichung des bestehenden Systems.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Neuer Satz: €4,50 pro Person und Nacht (Camping: €4,00)
  • Bisheriger Satz: ca. €2,70 (variierte je nach Gemeinde)
  • Inkrafttreten: 1. November 2026
  • Rechtsgrundlage: Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz, Landtagsbeschluss 19. März 2026
  • Mobilitätskomponente: Gäste erhalten kostenlosen öffentlichen Nahverkehr
  • Neue Verbandsstruktur: Ab 1. Jänner 2027 — statt bisher 125 Organisationseinheiten künftig Kärnten Werbung plus neun Tourismusverbände (Tourismusreform Kärnten, 2026)

Keine Doppelbelastung

Die €4,50 ersetzen die bisherige Ortstaxe — sie kommen nicht zusätzlich dazu. Aber: Der Sprung von rund €2,20 bis €2,70 je nach Gemeinde auf €4,50 ist spürbar und muss in der Preiskalkulation berücksichtigt werden.

Durchrechnung: Was das konkret kostet

Was bedeutet die neue Abgabe für eine typische Buchung am Wörthersee? Hier die Rechnung für einen Familienurlaub mit 4 Personen und 10 Nächten:

Bisher (~€2,70)
1 Person, 1 Nacht€2,70
2 Personen, 7 Nächte€37,80
4 Personen, 10 Nächte€108,00
Pro Saison (Mai–Sept.)~€620*
Ab 11/2026 (€4,50)
1 Person, 1 Nacht€4,50
2 Personen, 7 Nächte€63,00
4 Personen, 10 Nächte€180,00
Pro Saison (Mai–Sept.)~€1.030*
Differenz
1 Person, 1 Nacht+€1,80
2 Personen, 7 Nächte+€25,20
4 Personen, 10 Nächte+€72,00
Pro Saison (Mai–Sept.)+€410

* Beispielrechnung: Ø 2 Gäste, 75% Auslastung, 153 Nächte (Mai–September). Abgabe wird vom Gast bezahlt, aber vom Vermieter eingehoben und abgeführt.

Für eine einzelne Buchung ist die Differenz überschaubar — €72 mehr bei einem 10-Nächte-Aufenthalt mit 4 Personen. Über eine ganze Saison summiert sich das bei einem durchschnittlich ausgelasteten Apartment auf rund €410 Mehrbelastung. Wer mehrere Einheiten vermietet, rechnet das entsprechend hoch.

Abgabe wird vom Gast bezahlt — aber du haftest

Die Aufenthaltsabgabe ist eine Gästeabgabe, die der Vermieter einhebt und abführt. Wenn du sie nicht korrekt einhebst oder nicht rechtzeitig abführst, haftest du persönlich. Die Abführung erfolgt in der Regel monatlich bis zum 15. des Folgemonats.

Bundesländer-Vergleich: Wo steht Kärnten?

Kärnten ist nicht das einzige Bundesland, das die Tourismusabgaben 2025/2026 erhöht. Ein Blick auf die aktuelle Landschaft zeigt: Österreich dreht flächendeckend an der Abgabenschraube.

KärntenEmpfehlung
Satz€4,50/Nacht
Bisher€2,20–2,70
Gültig ab1.11.2026
Mobilität inkl.Ja
Wien
Satz5% vom Preis*
Bisher3,2%
Gültig ab1.7.2026
Mobilität inkl.Nein
Salzburg
Satzbis €3,50*
Bisherje Gemeinde
Gültig ab1.5.2025
Mobilität inkl.Ja (€0,50)
Tirol
Satz€2,60–5,00*
Bisherje Verband
Gültig ab1.5.2025
Mobilität inkl.Teilweise
Burgenland
Satz€4,50/Nacht
Bisher€2,50
Gültig ab1.1.2026
Mobilität inkl.Nein

* Wien: prozentual vom Nettologispreis, steigt auf 8% ab 1.7.2027. Salzburg: kein Fixsatz — die Höhe ist nach Ortsklasse und Gemeinde gestaffelt, dazu kommt der Mobilitätsbeitrag von €0,50 (ab Mai 2027 €1,10). Tirol: Satz variiert je nach Tourismusverband und Unterkunftskategorie.

Kärnten liegt mit €4,50 im oberen Mittelfeld — auf Augenhöhe mit dem Burgenland und im Bereich der Tiroler Obergrenze. Die Wiener Regelung ist schwer vergleichbar, weil sie prozentual berechnet wird: Bei einem Nachtpreis von €120 sind 5 % bereits €6,00 — mehr als der Kärntner Pauschalsatz.

Der entscheidende Unterschied: Kärnten und Salzburg bieten mit der Mobilitätskomponente einen greifbaren Gegenwert für Gäste. Das macht die Kommunikation leichter als in Bundesländern, wo die Abgabe als reine Steuer wahrgenommen wird.

Experten-Einschätzung

Die Mobilitätskomponente ist klug. Gäste akzeptieren €4,50 pro Nacht deutlich leichter, wenn sie dafür kostenlos Bus und Bahn nutzen können. Entscheidend ist, dass man das aktiv kommuniziert — sonst bleibt vom Mehrwert nur die höhere Rechnung im Kopf.

Michael Kunz, Geschäftsführer HappyHost

EU-Registrierungspflicht: Was davon dich wirklich betrifft

Parallel zur Kärntner Reform gilt seit 20. Mai 2026 die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung. Sie schafft den Rahmen dafür, dass Vermieter eine Registrierungsnummer führen und Plattformen diese anzeigen müssen.

Der Haken: Wirksam wird das erst, wenn ein Bundesland ein eigenes Registrierungsverfahren einrichtet. Laut Wirtschaftsministerium ist das in Österreich bisher in keinem Bundesland passiert — auch nicht in Kärnten. Für dich heißt das im Moment: Es gibt keine Stelle, bei der du eine Nummer beantragen könntest, und deine Inserate brauchen auch keine. Die Wiener Baubehörde MA 37 hat das im Mai 2026 so bestätigt — man wartet auf die Politik.

Verlass dich aber nicht darauf, dass es dabei bleibt: Sobald Kärnten ein Verfahren aufsetzt, gilt es kurzfristig. Der einzige Termin, der für dich schon fix im Kalender steht, ist der 1. November 2026 — die neue Aufenthaltsabgabe samt verpflichtender elektronischer Gästemeldung.

01

Pricing anpassen

Bis Okt 2026

Nachtpreise kalkulieren, die die höhere Aufenthaltsabgabe von €4,50 berücksichtigen.

02

Gästemeldung vorbereiten

Bis Okt 2026

Elektronische Gästemeldung einrichten — sie wird gemeinsam mit der neuen Abgabe verpflichtend.

03

Neue Abgabe umsetzen

Ab Nov 2026

Aufenthaltsabgabe ab 1.11.2026 korrekt einheben, dokumentieren und monatlich abführen.

04

Registrierungspflicht beobachten

Offen

Sobald Kärnten ein Verfahren nach der EU-Verordnung einführt: Nummer beantragen und in alle Inserate eintragen.

Unsicher bei der Umsetzung?

HappyHost erledigt die laufende Arbeit: Abgabe einheben, melden und fristgerecht abführen. Schuldner ist der Gast — die Pflicht zu Einhebung und Abführung bleibt gesetzlich bei dir.

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Was Vermieter jetzt tun müssen

Die gute Nachricht: Du hast bis November 2026 Zeit, dich vorzubereiten — und die EU-Registrierung drängt vorerst nicht. Hier die konkrete Checkliste:

Nachtpreise um die Abgabendifferenz (~€1,80) anpassen
Gästekommunikation aktualisieren (Mobilitäts-Vorteil hervorheben)
Abrechnungsprozess für monatliche Abführung einrichten
Elektronische Gästemeldung vorbereiten (ab 1.11.2026 verpflichtend)
Buchhaltung auf neuen Abgabensatz umstellen
Registrierungspflicht im Auge behalten — sobald Kärnten ein Verfahren einführt, Nummer beantragen

Pricing-Strategie: Die Abgabe nicht verstecken

Die Aufenthaltsabgabe wird vom Gast bezahlt — aber wie du sie kommunizierst, macht einen großen Unterschied. Es gibt zwei gängige Ansätze:

  • Transparent ausweisen: Nachtpreis + Aufenthaltsabgabe getrennt anzeigen. Vorteil: Gäste sehen, dass die Abgabe gesetzlich vorgegeben ist. Nachteil: Der Gesamtpreis wirkt höher beim ersten Vergleich.
  • In den Nachtpreis einrechnen: Abgabe im Gesamtpreis inkludieren. Vorteil: Einfacher Preisvergleich. Nachteil: Dein Nachtpreis erscheint teurer als bei Mitbewerbern, die die Abgabe separat ausweisen.

In der Praxis empfehlen wir: Auf Airbnb und Booking.com die Abgabe transparent als separaten Posten ausweisen und in der Gästekommunikation den kostenlosen Nahverkehr als Mehrwert hervorheben. So bleibt der Nachtpreis wettbewerbsfähig und die Abgabe wird als Leistung wahrgenommen — nicht als Steuer.

Kommunikations-Tipp

Formuliere es positiv: „In Ihrer Aufenthaltsabgabe ist die kostenlose Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Kärnten inkludiert." Das wandelt eine Pflichtabgabe in einen wahrgenommenen Mehrwert.

Wie HappyHost Wörthersee-Vermieter unterstützt

Die Kombination aus neuer Aufenthaltsabgabe, elektronischer Meldepflicht und einer EU-Registrierung, die irgendwann kommen kann, bedeutet mehr Verwaltungsaufwand für Vermieter. Genau hier setzt HappyHost an:

  • Abgaben im laufenden Betrieb: Wir heben die Aufenthaltsabgabe bei den Gästen ein, rechnen sie je Nächtigung ab und führen sie fristgerecht für dich ab. Schuldner der Abgabe ist der Gast; die Pflicht, sie einzuheben und abzuführen, bleibt gesetzlich bei dir — deshalb dokumentieren wir jeden Schritt nachvollziehbar.
  • EU-Registrierung: Sobald Kärnten ein Registrierungsverfahren einführt, sagen wir dir, was dafür nötig ist. Registriert wird auf dich als Vermieter — die zugeteilte Nummer tragen wir anschließend in alle Listings ein.
  • Pricing-Optimierung: Dynamische Preisgestaltung, die den höheren Abgabensatz berücksichtigt, ohne die Auslastung zu gefährden.
  • Gästekommunikation: Professionelle Vorab-Information über Abgabe und Nahverkehrs-Benefit — bevor der Gast beim Check-in überrascht wird.
  • Monatliches Reporting: Transparente Aufstellung aller Abgaben, Einnahmen und Kosten.

Das HappyHost 75/25-Modell deckt all das ab: 75 % des bereinigten Rohgewinns für den Eigentümer, 25 % für HappyHost. Keine versteckten Zusatzkosten für Compliance oder Abgabenmanagement.

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Wir übernehmen Vermietung, Gästebetreuung und die Abgabenarbeit — einheben, melden, fristgerecht abführen. Schuldner ist der Gast; die Pflicht dazu bleibt gesetzlich bei dir.

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Häufige Fragen zur Aufenthaltsabgabe Kärnten

Fazit: Handeln, nicht abwarten

Die Kärntner Tourismusreform 2026 ist beschlossen. Die Aufenthaltsabgabe steigt zum 1. November 2026 auf €4,50, und die elektronische Gästemeldung wird zum selben Zeitpunkt verpflichtend. Die EU-Registrierungspflicht bleibt vorerst offen, weil Österreich sie noch in keinem Bundesland umgesetzt hat. Wer Details nachlesen will, findet die Kundmachungen im Landesgesetzblatt für Kärnten, den Überblick des Landes auf tourismusreform.at und Beratung bei der WKO Kärnten, Sparte Tourismus & Freizeitwirtschaft.

Für Vermieter am Wörthersee bedeutet das: Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen Vorteil. Wer wartet, riskiert Strafen für nicht abgeführte Abgaben und Gäste, die von unerwarteten Zusatzkosten überrascht werden.

Die Abgabenerhöhung ist verkraftbar — €1,80 pro Nacht und Person ist bei einem Nachtpreis von €120+ kein Deal-Breaker. Aber sie muss korrekt umgesetzt werden. Und mit der Mobilitätskomponente hat Kärnten ein Modell gewählt, das sich gegenüber Gästen positiv kommunizieren lässt.

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Oder informiere dich weiter:

Michael Kunz

Michael Kunz

Geschäftsführer HappyHost

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Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2026

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