Kurzzeitvermietung in Wien

Was verdient deine
Wiener Immobilie?

Wien gehört zu den meistbesuchten Städten Europas — und professionell verwaltete Wohnungen verdienen hier überdurchschnittlich. Wir kennen die Regulierung, sagen dir ehrlich, welche Nutzung für deine Wohnung zulässig ist, und übernehmen dann den gesamten Betrieb.

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Stilvolles Apartment in Wien — professionell verwaltet von HappyHost
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Wien, Klagenfurt & Villach

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Warum Wien perfekt für Kurzzeitvermietung ist

Wien zählt zu den meistbesuchten Städten Europas — und der Markt für professionell verwaltete Kurzzeitvermietungen wächst. Wer die Regeln kennt und professionell auftritt, verdient gut.

Regulierung? Wir kennen die Regeln.

Seit 1. Juli 2024 gelten in Wien strenge Regeln für Kurzzeitvermietung — entscheidend sind die 90-Tage-Grenze, der Wohnsitz und die Widmung. Wir ordnen vorab ein, was für deine Wohnung gilt. Entschieden wird das von der Baupolizei (MA 37), nicht von uns.

Dynamische Preise, maximale Erträge

Wien ist ganzjährig gefragt — Kongresse, Kultur, Tourismus. Wir passen die Preise täglich an Nachfrage, Saison und Events an, damit du das Maximum aus deiner Immobilie holst.

Lokales Team, persönlicher Service

Unsere Reinigungsteams, Check-in-Manager und Ansprechpartner sitzen in Wien. Kein Callcenter, kein Outsourcing — sondern Menschen, die deine Wohnung kennen.

Regulierung in Wien — die Regeln in Kurzform

Seit 1. Juli 2024 gelten in Wien enge Grenzen für die touristische Kurzzeitvermietung. Entscheidend sind drei Punkte — und der wichtigste ist nicht die bekannte 90-Tage-Grenze, sondern der Wohnsitz.

Bis 90 Tage — aber nur mit Wohnsitz

Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a lit. b BO Wien). Diese Regel gilt in ganz Wien — auch in der Wohnzone.

Ohne Wohnsitz oder über 90 Tage: Ausnahmebewilligung

Eine ganzjährig vermietete Wohnung, in der niemand wohnt, fällt aus der 90-Tage-Ausnahme heraus. Dann braucht es eine Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a (höchstens 5 Jahre). Über den Antrag entscheidet die Baupolizei (MA 37).

In der Wohnzone führt dieser Weg nicht weiter

Liegt die Wohnung in einer Wohnzone oder in einer Kleingarten-Widmung, kann die Ausnahmebewilligung nicht erteilt werden (§ 129 Abs. 1a Z 1). Es bleibt allein die Umwidmung zur Beherbergungsstätte nach § 7a Abs. 5 — ein Verfahren, das das ganze Gebäude betrifft.

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Oder zuerst nachlesen: die vollständige Rechtslage mit Fundstellen

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Baupolizei (MA 37).

Was unsere Gäste sagen

4,7 Durchschnitt·1.000+ Bewertungen·Airbnb & Booking.com
T

Thilo

Aug 2026 · Wien

Booking.com

Besonders gut gefallen hat uns die sehr schnelle, freundliche und offene Kommunikation. Auch die Lage und das sehr schön hergerichtete Apartment haben uns überzeugt. Unsere Fahrräder konnten wir problemlos abstellen und sogar bequem laden. Bei Fragen wurde uns zudem extrem schnell, freundlich und unkompliziert weitergeholfen."

G

Gergely

Aug 2026 · Wien

Airbnb

Super Lage, nette Gastgeber und Wohnung war in einem renovierten Zustand."

A

Andrea

Aug 2026 · Wien

Airbnb

Die Wohnung ist wirklich wunderschön, die Lage sehr gut und wir haben uns sofort zu Hause gefühlt. Die Klimaanlage war in den sehr heißen Tagen einfach Gold wert. Danke für den tollen Aufenthalt!"

M

Max

Aug 2026 · Wien

Airbnb

Der Aufenthalt in der Wohnung war sehr schön würden wieder kommen nur zu Empfehlen"

W

Werner

Juli 2026 · Wien

Airbnb

Ich muss sagen die Unterkunft ist wunderschön meine Frau hat sogar gemeint sie möchte den Einrichtungsstil gerne bei uns zuhause übernehmen es war jeden euro wert wor kommen in einem monat wieder definitiv"

C

Catherine

Juli 2026 · Wien

Airbnb

super Wohnung, sehr geschmackvoll eingerichtet. Sehr netter und freundlicher Kontakt mit den Gastgebern. Für Menschen die gerne im dunklen schlafen möchten ist die Wohnung nur bedingt geeignet aber der frühe Vögel fängt der Wurm:-)"

FAQ

Kurzzeitvermietung Wien — häufige Fragen

Kurzzeitvermietung in Wien ist möglich, aber eng begrenzt — und für viele Anlegerwohnungen heute nicht mehr zulässig. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz und direkt beantwortet.

Ist Kurzzeitvermietung in Wien überhaupt erlaubt?

Eingeschränkt. Seit 1. Juli 2024 sind bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a BO Wien). Diese Regel gilt in ganz Wien. Alles darüber hinaus braucht eine Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a, die unter anderem eine Lage außerhalb der Wohnzone und die Zustimmung aller Miteigentümer voraussetzt. Für eine Anlegerwohnung ohne Wohnsitz ist die touristische Vermietung damit oft nicht mehr zulässig. Wir selbst übernehmen eine Wohnung nur dann kurzfristig, wenn eine Ausnahmebewilligung oder eine passende Widmung vorliegt — sonst ausschließlich monatsweise ab 30 Nächten. Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht.

Brauche ich die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer?

Bei Eigentumswohnungen brauchst du die Zustimmung der Miteigentümer auf zwei Ebenen. Zivilrechtlich gilt die touristische Kurzzeitvermietung als Widmungsänderung, die nach § 16 Abs 2 WEG 2002 die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer verlangt (ersatzweise durch das Außerstreitgericht). Und für die baurechtliche Ausnahmebewilligung der MA 37 nach § 129 Abs. 1a BO Wien ist die schriftliche Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer erforderlich. In beiden Fällen aller — nicht nur einer Mehrheit. Wir ordnen vorab ein, was auf dich zukommt; die Zustimmung einzuholen und rechtlich zu bewerten ist Sache eines Rechtsanwalts, über die baurechtliche Bewilligung entscheidet die MA 37.

Was verdient eine Wiener Wohnung mit Kurzzeitvermietung?

Das hängt von Bezirk, Größe, Ausstattung und Auslastung ab. In unserem Ratgeber zeigen wir echte Ertragszahlen aus unserem laufenden Apartment-Betrieb in Wien — datenbasiert statt geschätzt. Für deine konkrete Immobilie erstellen wir eine kostenlose Ertragsanalyse.

Welche Wiener Bezirke betreut HappyHost?

Wohnungen im laufenden Betrieb haben wir derzeit in der Leopoldstadt (2.), auf der Landstraße (3.), auf der Wieden (4.), am Alsergrund (9.), in Favoriten (10.), in Rudolfsheim-Fünfhaus (15.) und in Floridsdorf (21.) — der Schwerpunkt liegt in Favoriten rund um die Therme Wien und in Floridsdorf. Für jeden dieser Bezirke haben wir die Widmungslage und die amtlichen Antragszahlen aufbereitet. Anfragen aus anderen Wiener Bezirken schauen wir uns genauso an.

Was kostet die Verwaltung durch HappyHost?

25 % vom bereinigten Rohgewinn — also nach Abzug von Plattformgebühren, Reinigung und Transaktionskosten. 75 % bleiben bei dir. Einmalig fällt eine Setup-Gebühr von €499 pro Wohnung an, die Reinigungskosten trägt der Gast. Wir verdienen nur, wenn du verdienst.

Wie hoch sind die Strafen bei illegaler Kurzzeitvermietung?

Der Strafrahmen der Wiener Bauordnung reicht bis zu 50.000 Euro (§ 135 Abs. 1). Strafbar ist dabei schon das Anbieten einer Wohnung über die zulässigen Grenzen hinaus — also bereits das Inserat, nicht erst die Vermietung (§ 135 Abs. 6a). Deshalb klären wir Widmung und Wohnsitz-Situation, bevor eine Wohnung überhaupt online geht.

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Wir analysieren dein Objekt kostenlos und unverbindlich. Unsere Vergütung ist rein umsatzabhängig — wir verdienen nur, wenn du verdienst.

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