Wien gehört zu den meistbesuchten Städten Europas — und professionell verwaltete Wohnungen verdienen hier überdurchschnittlich. Wir kennen die Regulierung, optimieren deine Preise und kümmern uns um alles.
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Wir prüfen Standort, Widmungszone und Ausstattung — und zeigen dir, ob und wie viel deine Immobilie als Kurzzeitvermietung verdienen kann.
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verwaltete Apartments
Wien & Klagenfurt
Standorte
Warum Wien perfekt für Kurzzeitvermietung ist
Wien zählt zu den meistbesuchten Städten Europas — und der Markt für professionell verwaltete Kurzzeitvermietungen wächst. Wer die Regeln kennt und professionell auftritt, verdient gut.
Regulierung? Wir kennen die Regeln.
Seit der Bauordnungsnovelle 2024 gelten in Wien strenge Regeln für Kurzzeitvermietung — je nach Widmungszone und Wohnsitz-Status. Wir wissen, was erlaubt ist, und begleiten dich durch den gesamten Genehmigungsprozess.
Dynamische Preise, maximale Erträge
Wien ist ganzjährig gefragt — Kongresse, Kultur, Tourismus. Wir passen die Preise täglich an Nachfrage, Saison und Events an, damit du das Maximum aus deiner Immobilie holst.
Lokales Team, persönlicher Service
Unsere Reinigungsteams, Check-in-Manager und Ansprechpartner sitzen in Wien. Kein Callcenter, kein Outsourcing — sondern Menschen, die deine Wohnung kennen.
Die Wiener Bauordnung hat seit 2024 klare Regeln für Kurzzeitvermietung. Ob deine Immobilie in Frage kommt und was zu tun ist, klären wir gemeinsam.
Wohnzone: Kurzzeitvermietung grundsätzlich nicht erlaubt
Seit der Bauordnungsnovelle 2024 ist Kurzzeitvermietung in Wiener Wohnzonen nicht mehr gestattet. Das betrifft den Großteil der Wohnungen in Wien.
Gemischtes Baugebiet: Bis 90 Tage möglich
In Nicht-Wohnzonen (gemischtes Baugebiet, Kerngebiet) ist Kurzzeitvermietung bis 90 Übernachtungstage pro Jahr erlaubt — vorausgesetzt, du hast einen aufrechten Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung.
Über 90 Tage: Ausnahmebewilligung nötig
Für mehr als 90 Tage pro Jahr brauchst du eine Ausnahmebewilligung nach §129 Abs. 1a BO Wien (max. 5 Jahre). Wir begleiten dich durch den gesamten Antragsprozess bei der MA 37.
„Prima Unterkunft, geräumig und trotz der Hitze in der Stadt angenehm kühl. Die kleine Wendeltreppe ist tatsächlich etwas eng für große Menschen und daher eine kleine Herausforderung. Ich hätte mir etwas hochwertigere Handtücher gewünscht. Insgesamt war ich aber sehr zufrieden mit der Unterkunft."
E
Essam
Juni 2026 · Wien
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„The house is clean and modern and has almost everything you need, and the owner is very helpful. Thank you, it was an excellent choice for us."
H
Harald
Juni 2026 · Wien
Airbnb
„Die Unterkunft war sehr sauber mit einem wirklich tollen Blick! Wir haben unseren Aufenthalt sehr genossen."
J
Jan-Hendrik
Juni 2026 · Wien
Airbnb
„Tolle Jump up Base um Wien zu erkunden.<br/>Öffentliche Verkehrsmittel einfach erreichbar.<br/>Coole Location"
A
Anna
Juni 2026 · Wien
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„Cały obiekt pięknie położny wśród roślinności, klimat i atmosfera cudowna"
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Mirjam
Mai 2026 · Wien
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„Die Ausstattung, die Nähe zur u Bahn. Und der tolle Ausblick über Wien"
Kurzzeitvermietung in Wien ist erlaubt, aber streng reguliert. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern — kurz und direkt beantwortet.
Ist Kurzzeitvermietung in Wien überhaupt erlaubt?
Ja, aber reguliert. In ausgewiesenen Wohnzonen ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung bereits seit 2018 grundsätzlich verboten. Außerhalb von Wohnzonen gilt seit der Bauordnungsnovelle 2024 eine Grenze von 90 Übernachtungstagen pro Jahr bei aufrechtem Wohnsitz; darüber hinaus braucht es eine Ausnahmebewilligung nach §129 Abs. 1a der Wiener Bauordnung (max. 5 Jahre befristet). Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht.
Brauche ich die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer?
Bei Eigentumswohnungen brauchst du die Zustimmung der Miteigentümer auf zwei Ebenen. Zivilrechtlich gilt die touristische Kurzzeitvermietung als Widmungsänderung, die nach § 16 Abs 2 WEG 2002 die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer verlangt (ersatzweise durch das Außerstreitgericht). Und für die baurechtliche Ausnahmebewilligung der MA 37 nach § 129 Abs. 1a BO Wien ist die schriftliche Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer erforderlich. In beiden Fällen aller — nicht nur einer Mehrheit. Wir begleiten dich durch den Prozess; eine rechtliche Beratung ersetzt das aber nicht.
Was verdient eine Wiener Wohnung mit Kurzzeitvermietung?
Das hängt von Bezirk, Größe, Ausstattung und Auslastung ab. In unserem Ratgeber zeigen wir echte Ertragszahlen aus unserem laufenden Apartment-Betrieb in Wien — datenbasiert statt geschätzt. Für deine konkrete Immobilie erstellen wir eine kostenlose Ertragsanalyse.
Welche Wiener Bezirke betreut HappyHost?
Wir sind auf die Bezirke 1 bis 9, 15, 17, 20 und 21 spezialisiert — die Innenstadt und die nachfragestarken Lagen rund um den Gürtel und entlang der Donau, wo Kurzzeitvermietung am stärksten nachgefragt wird.
Was kostet die Verwaltung durch HappyHost?
25 % vom bereinigten Rohgewinn — also nach Abzug von Plattformgebühren, Reinigung und Transaktionskosten. 75 % bleiben bei dir. Einmalig fällt eine Setup-Gebühr von €499 pro Wohnung an, die Reinigungskosten trägt der Gast. Wir verdienen nur, wenn du verdienst.
Wie hoch sind die Strafen bei illegaler Kurzzeitvermietung?
Verstöße gegen die Wiener Bauordnung können mit Geldstrafen von bis zu €50.000 geahndet werden. Genau deshalb klären wir vor dem Start Widmungszone und Genehmigungsbedarf, damit deine Vermietung rechtssicher läuft.
Bereit, mehr aus deiner Immobilie zu machen?
Wir analysieren dein Objekt kostenlos und unverbindlich. Unsere Vergütung ist rein umsatzabhängig — wir verdienen nur, wenn du verdienst.