Kurzzeitvermietung im 21. Bezirk

Kurzzeitvermietung in
Floridsdorf

Im 21. Bezirk ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen — die Hürde, an der Kurzzeitvermietung in der Innenstadt regelmäßig scheitert, entfällt hier. Die übrigen Voraussetzungen der Bauordnung gelten aber unverändert, allen voran die Zustimmung aller Miteigentümer.

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Was im 21. Bezirk gilt

In Floridsdorf gibt es keine Wohnzone

Die Wiener Bauordnung gilt in ganz Wien gleich — was sich unterscheidet, ist die Widmung. In Floridsdorf ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Die häufigste Hürde entfällt hier damit; die übrigen Voraussetzungen der Bauordnung gelten unverändert.

Widmung

keine

Wohnzone im gesamten Bezirk. Damit ist eine Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a grundsätzlich möglich — sie setzt unter anderem die Zustimmung aller Miteigentümer voraus.

Anträge im Bezirk

38

Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a im 21. Bezirk, Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 2. April 2026. Wienweit waren es 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden — gut vier von zehn.

Zuständige Behörde

MA 37

Gebietsgruppe Ost der Baupolizei, zuständig für die Bezirke 1, 2, 8, 9, 20, 21 und 22. Standort: Dresdner Straße 82, 1200 Wien. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die Behörde.

Was auf dieser Seite steht, ordnet die Lage im 21. Bezirk ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über die Widmung einer konkreten Adresse und über eine Bewilligung gibt die MA 37. Unabhängig von der Widmung gilt in ganz Wien: Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a). Schon das Anbieten darüber hinaus ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis 50.000 Euro.

Stand der Bezirksdaten: 6. August 2026. Wohnzonen-Auswertung auf Basis der offenen Geodaten der Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan).

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Wir sind hier selbst im Betrieb

Wir betreuen in Floridsdorf drei Wohnungen

In Floridsdorf betreuen wir drei Wohnungen in der Pitkagasse, darunter eine Maisonette. Der 21. ist ein Bezirk, in dem klassische Städtereisen eine kleinere Rolle spielen als Gäste, die für Arbeit, Projekte oder Familienbesuche länger bleiben — das prägt Preisgestaltung und Mindestaufenthalt.

Was wir über den 21. Bezirk sagen, kommt damit aus dem eigenen Betrieb — aus Belegung, Gästefragen und Preisentscheidungen, nicht aus einer Marktstudie. Wie sich das auf eine konkrete Wohnung übersetzt, hängt an Größe, Ausstattung und Lage im Haus.

Unsere Bezugspunkte im 21. Bezirk

  • Pitkagasse
  • Floridsdorf
  • Anbindung über die U6 und die Schnellbahn

Aus Rücksicht auf die Eigentümer veröffentlichen wir keine Erträge einzelner Wohnungen oder Bezirke. Was deine Wohnung realistisch einbringen kann, rechnen wir dir in der kostenlosen Ertragsanalyse persönlich vor.

FAQ

Kurzzeitvermietung Floridsdorf — häufige Fragen

Was im 21. Bezirk gilt, unterscheidet sich vor allem in einem Punkt vom Rest Wiens: der Widmung. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz beantwortet.

Darf ich meine Wohnung in Floridsdorf kurzzeitvermieten?

In Floridsdorf ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Die Hürde, an der Kurzzeitvermietung in der Innenstadt regelmäßig scheitert, entfällt damit — der Weg über eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a ist grundsätzlich offen. Die übrigen Voraussetzungen bleiben aber: schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer, Errichtung ohne Wohnbauförderungsmittel, Mehrzahl der Wohnungen im Haus weiterhin in Wohnnutzung, höchstens 50 % gewerblich genutzte Einheiten im Gebäude. Dazu können Brandschutzauflagen kommen.

Wie oft wird im 21. Bezirk eine Bewilligung beantragt?

Zwischen Dezember 2023 und April 2026 gab es in Floridsdorf 38 Anträge nach § 129 Abs. 1a. Gemessen an der Größe des Bezirks ist das wenig — Favoriten kommt im selben Zeitraum auf 121. Floridsdorf ist damit einer der Bezirke, in denen die rechtliche Tür offen steht, aber vergleichsweise selten genutzt wird. Wienweit wurden 1.163 Anträge gestellt und 506 bewilligt, also gut vier von zehn.

Funktioniert Kurzzeitvermietung so weit außerhalb der Innenstadt?

Anders als in der Innenstadt, aber ja. Wir betreuen in Floridsdorf selbst drei Wohnungen in der Pitkagasse. Die Gäste kommen hier seltener für ein Städtereise-Wochenende und häufiger für Arbeit, Projekte, Baustellen oder Familienbesuche — also für längere Aufenthalte. Das verschiebt die Rechnung: niedrigere Nachtpreise als im 1. Bezirk, dafür längere Buchungen, weniger Wechsel und damit weniger Reinigungs- und Leerstandskosten.

Wer entscheidet über einen Antrag für den 21. Bezirk?

Die Gebietsgruppe Ost der MA 37 (Baupolizei), zuständig für die Bezirke 1, 2, 8, 9, 20, 21 und 22, Standort Dresdner Straße 82 in 1200 Wien. Die Entscheidung liegt allein bei der Behörde. Wir bereiten die Unterlagen mit dir vor und ordnen ein, was auf dich zukommt — zusagen können wir ein Ergebnis nicht.

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