Kurzzeitvermietung im 15. Bezirk

Kurzzeitvermietung in
Rudolfsheim-Fünfhaus

Im 15. Bezirk ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen — die Hürde, an der Kurzzeitvermietung in der Innenstadt regelmäßig scheitert, entfällt hier. Mit 123 Bewilligungsanträgen seit Dezember 2023 ist Rudolfsheim-Fünfhaus der zweitaktivste Bezirk Wiens, gleich hinter Ottakring.

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Was im 15. Bezirk gilt

In Rudolfsheim-Fünfhaus gibt es keine Wohnzone

Die Wiener Bauordnung gilt in ganz Wien gleich — was sich unterscheidet, ist die Widmung. In Rudolfsheim-Fünfhaus ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Die häufigste Hürde entfällt hier damit; die übrigen Voraussetzungen der Bauordnung gelten unverändert.

Widmung

keine

Wohnzone im gesamten Bezirk. Damit ist eine Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a grundsätzlich möglich — sie setzt unter anderem die Zustimmung aller Miteigentümer voraus.

Anträge im Bezirk

123

Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a im 15. Bezirk, Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 2. April 2026. Wienweit waren es 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden — gut vier von zehn.

Zuständige Behörde

MA 37

Gebietsgruppe West der Baupolizei, zuständig für die Bezirke 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19. Standort: Spetterbrücke 4, 1160 Wien. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die Behörde.

Was auf dieser Seite steht, ordnet die Lage im 15. Bezirk ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über die Widmung einer konkreten Adresse und über eine Bewilligung gibt die MA 37. Unabhängig von der Widmung gilt in ganz Wien: Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a). Schon das Anbieten darüber hinaus ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis 50.000 Euro.

Stand der Bezirksdaten: 6. August 2026. Wohnzonen-Auswertung auf Basis der offenen Geodaten der Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan).

Wohnung im 15. Bezirk prüfen lassen

Wir sind hier selbst im Betrieb

Wir betreuen in Rudolfsheim-Fünfhaus eine eigene Wohnung

Unsere Wohnung in der Märzstraße ist seit Juli 2026 im Betrieb und liegt zwischen dem Märzpark und dem Westbahnhof — die U3-Station Schweglerstraße ist praktisch vor der Tür. Das ist die Kombination, die hier zieht: kurze Wege zum Fernverkehr, aber eine ruhige Wohnstraße.

Was wir über den 15. Bezirk sagen, kommt damit aus dem eigenen Betrieb — aus Belegung, Gästefragen und Preisentscheidungen, nicht aus einer Marktstudie. Wie sich das auf eine konkrete Wohnung übersetzt, hängt an Größe, Ausstattung und Lage im Haus.

Unsere Bezugspunkte im 15. Bezirk

  • Märzpark
  • Wien Westbahnhof (U3/U6, Fernverkehr)
  • U3 Schweglerstraße

Aus Rücksicht auf die Eigentümer veröffentlichen wir keine Erträge einzelner Wohnungen oder Bezirke. Was deine Wohnung realistisch einbringen kann, rechnen wir dir in der kostenlosen Ertragsanalyse persönlich vor.

Weitere Wiener Bezirke, die wir betreuen

FAQ

Kurzzeitvermietung Rudolfsheim-Fünfhaus — häufige Fragen

Was im 15. Bezirk gilt, unterscheidet sich vor allem in einem Punkt vom Rest Wiens: der Widmung. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz beantwortet.

Darf ich meine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus kurzzeitvermieten?

In Rudolfsheim-Fünfhaus fällt die Hürde weg, an der es in der Innenstadt meistens scheitert: Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist im 15. Bezirk derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Damit ist der Weg über eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a grundsätzlich offen. Offen heißt aber nicht automatisch: Es gelten weiterhin die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer, die Errichtung ohne Wohnbauförderungsmittel, der Verbleib der Mehrzahl der Wohnungen im Haus in Wohnnutzung und die Grenze von höchstens 50 % gewerblich genutzter Einheiten im Gebäude. Dazu können Brandschutzauflagen kommen.

Wie oft wird im 15. Bezirk eine Bewilligung beantragt?

Zwischen Dezember 2023 und April 2026 gab es in Rudolfsheim-Fünfhaus 123 Anträge nach § 129 Abs. 1a — der zweithöchste Wert aller 23 Wiener Bezirke, nur Ottakring liegt mit 141 Anträgen davor. Wienweit wurden im selben Zeitraum 1.163 Anträge gestellt und 506 bewilligt, also gut vier von zehn. Das Muster ist überall in Wien dasselbe: Bezirke ohne Wohnzone tragen die Anträge, stark verzonte Innenbezirke wie die Wieden kommen im gleichen Zeitraum auf 10.

Was macht Rudolfsheim-Fünfhaus für Gäste attraktiv?

Vor allem die Nähe zum Westbahnhof. Unsere Wohnung in der Märzstraße liegt wenige Gehminuten von Wiens zweitgrößtem Bahnhof entfernt — Fernverkehr, Flughafenzug und die U-Bahn-Linien U3 und U6 sind damit in Gehweite, ebenso die U3-Station Schweglerstraße gleich ums Eck. Dazu der Märzpark direkt vor der Tür. Für Gäste, denen kurze Wege zum Zug wichtiger sind als eine Innenstadtadresse, ist das eine der besser angebundenen Lagen unter unseren Wiener Wohnungen.

Wer entscheidet über einen Antrag für den 15. Bezirk?

Die Gebietsgruppe West der MA 37 (Baupolizei), zuständig für die Bezirke 12 bis 19, Standort Spetterbrücke 4 in 1160 Wien. Die Entscheidung liegt allein bei der Behörde. Wir bereiten die Unterlagen mit dir vor und ordnen ein, was auf dich zukommt — zusagen können wir ein Ergebnis nicht.

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