Kurzzeitvermietung im 4. Bezirk

Kurzzeitvermietung auf der
Wieden

Der 4. Bezirk ist der am stärksten geschützte Bezirk in unserem Betreuungsgebiet: Gut 41 % der Bezirksfläche sind als Wohnzone ausgewiesen, und dort ist gewerbliche Kurzzeitvermietung nicht zulässig. Entsprechend selten wird hier überhaupt eine Bewilligung beantragt — zehnmal in gut zwei Jahren.

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Wien, Klagenfurt & Villach

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Was im 4. Bezirk gilt

Auf der Wieden hängt die Antwort an deiner Adresse

Die Wiener Bauordnung gilt in ganz Wien gleich — was sich unterscheidet, ist die Widmung. Auf der Wieden ist ein Teil des Bezirks als Wohnzone ausgewiesen, und dort ist gewerbliche Kurzzeitvermietung ausgeschlossen. Ob deine Wohnung betroffen ist, entscheidet sich am einzelnen Haus, nicht am Grätzl.

Widmung

41,3 %

der Bezirksfläche liegen in einer Wohnzone — 105 einzelne Flächen mit zusammen rund 73 Hektar. In einer Wohnzone ist gewerbliche Kurzzeitvermietung nach § 7a der Wiener Bauordnung nicht zulässig.

Anträge im Bezirk

10

Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a im 4. Bezirk, Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 2. April 2026. Wienweit waren es 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden — gut vier von zehn.

Zuständige Behörde

MA 37

Gebietsgruppe Süd der Baupolizei, zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23. Standort: Favoritenstraße 211, 1100 Wien. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die Behörde.

Was auf dieser Seite steht, ordnet die Lage im 4. Bezirk ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über die Widmung einer konkreten Adresse und über eine Bewilligung gibt die MA 37. Unabhängig von der Widmung gilt in ganz Wien: Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a). Schon das Anbieten darüber hinaus ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis 50.000 Euro.

Stand der Bezirksdaten: 6. August 2026. Wohnzonen-Auswertung auf Basis der offenen Geodaten der Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan).

Wohnung im 4. Bezirk prüfen lassen

Wir sind hier selbst im Betrieb

Wir betreuen auf der Wieden eine eigene Wohnung

Unsere Wohnung auf der Wieden liegt in der Argentinierstraße, mitten im Bezirk. Der 4. ist klein, dicht und zentral — Gäste erreichen Karlsplatz und Hauptbahnhof zu Fuss, was ihn für Städtereisen wie für längere Aufenthalte attraktiv macht.

Was wir über den 4. Bezirk sagen, kommt damit aus dem eigenen Betrieb — aus Belegung, Gästefragen und Preisentscheidungen, nicht aus einer Marktstudie. Wie sich das auf eine konkrete Wohnung übersetzt, hängt an Größe, Ausstattung und Lage im Haus.

Unsere Bezugspunkte im 4. Bezirk

  • Argentinierstraße
  • Zentrum Wieden
  • Karlsplatz und Hauptbahnhof in Gehweite

Aus Rücksicht auf die Eigentümer veröffentlichen wir keine Erträge einzelner Wohnungen oder Bezirke. Was deine Wohnung realistisch einbringen kann, rechnen wir dir in der kostenlosen Ertragsanalyse persönlich vor.

Weitere Wiener Bezirke, die wir betreuen

FAQ

Kurzzeitvermietung Wieden — häufige Fragen

Was im 4. Bezirk gilt, unterscheidet sich vor allem in einem Punkt vom Rest Wiens: der Widmung. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz beantwortet.

Darf ich meine Wohnung auf der Wieden kurzzeitvermieten?

Auf der Wieden lautet die ehrliche Antwort in vielen Fällen: eher nicht. 105 Flächen des Bezirks sind als Wohnzone ausgewiesen, zusammen rund 73 Hektar oder 41,3 % der Bezirksfläche — in einer Wohnzone ist gewerbliche Kurzzeitvermietung nach § 7a der Wiener Bauordnung ausgeschlossen. Nur außerhalb ist eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a überhaupt möglich. Was in jedem Fall bleibt, sind bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird.

Warum werden auf der Wieden so selten Bewilligungen beantragt?

Weil für den größten Teil des Bezirks gar kein Antrag möglich ist. Zwischen Dezember 2023 und April 2026 gab es auf der Wieden nur 10 Anträge nach § 129 Abs. 1a — einer der niedrigsten Werte Wiens, bei wienweit 1.163 Anträgen. Das ist kein Zeichen fehlender Nachfrage, sondern die direkte Folge des hohen Wohnzonen-Anteils: Wo eine Wohnzone gilt, führt der Weg über § 129 Abs. 1a von vornherein nicht weiter.

Was bleibt mir, wenn meine Wohnung in einer Wohnzone liegt?

Zwei Wege, die beide funktionieren können. Erstens das Home-Sharing nach § 119 Abs. 2a: bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr, wenn du den Wohnsitz in dieser Wohnung tatsächlich behältst — die Behörde legt „vorübergehend" in § 119 Abs. 2a lit. b eng aus, ein ganzjährig aktives Inserat ohne tatsächliche Wohnnutzung erfüllt die Ausnahme nicht. Zweitens die längerfristige möblierte Vermietung mit Aufenthalten ab mehreren Monaten, an Menschen, die beruflich oder für ein Studium befristet in Wien sind — dieser Weg stellt die Bewilligungsfrage gar nicht erst. Welcher Weg für deine Wohnung trägt, sehen wir uns gemeinsam an.

Wer entscheidet über einen Antrag für den 4. Bezirk?

Die Gebietsgruppe Süd der MA 37 (Baupolizei), zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23, Standort Favoritenstraße 211 in 1100 Wien. Die Entscheidung liegt allein bei der Behörde. Wir bereiten die Unterlagen mit dir vor und ordnen ein, was auf dich zukommt — zusagen können wir ein Ergebnis nicht.

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