Kurzzeitvermietung auf der
Landstraße
Der 3. Bezirk verbindet Innenstadtnähe mit der schnellsten Flughafenanbindung Wiens — beides zahlt direkt auf die Auslastung ein. Rund ein Sechstel der Bezirksfläche ist allerdings als Wohnzone ausgewiesen, und dort ist gewerbliche Kurzzeitvermietung ausgeschlossen.
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Wir prüfen für deine Wohnung auf der Landstraße, welche Nutzung nach der Wiener Bauordnung zulässig ist — und was sie im Betrieb realistisch einbringt.

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Was im 3. Bezirk gilt
Auf der Landstraße hängt die Antwort an deiner Adresse
Die Wiener Bauordnung gilt in ganz Wien gleich — was sich unterscheidet, ist die Widmung. Auf der Landstraße ist ein Teil des Bezirks als Wohnzone ausgewiesen, und dort ist gewerbliche Kurzzeitvermietung ausgeschlossen. Ob deine Wohnung betroffen ist, entscheidet sich am einzelnen Haus, nicht am Grätzl.
Widmung
16,0 %
der Bezirksfläche liegen in einer Wohnzone — 221 einzelne Flächen mit zusammen rund 119 Hektar. In einer Wohnzone ist gewerbliche Kurzzeitvermietung nach § 7a der Wiener Bauordnung nicht zulässig.
Anträge im Bezirk
61
Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a im 3. Bezirk, Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 2. April 2026. Wienweit waren es 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden — gut vier von zehn.
Zuständige Behörde
MA 37
Gebietsgruppe Süd der Baupolizei, zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23. Standort: Favoritenstraße 211, 1100 Wien. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die Behörde.
Was auf dieser Seite steht, ordnet die Lage im 3. Bezirk ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über die Widmung einer konkreten Adresse und über eine Bewilligung gibt die MA 37. Unabhängig von der Widmung gilt in ganz Wien: Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a). Schon das Anbieten darüber hinaus ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis 50.000 Euro.
Stand der Bezirksdaten: 6. August 2026. Wohnzonen-Auswertung auf Basis der offenen Geodaten der Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan).
Wir sind hier selbst im Betrieb
Wir betreuen auf der Landstraße zwei Wohnungen
Unsere beiden Wohnungen auf der Landstraße stehen in der Radetzkystraße, wenige Minuten vom Hundertwasserhaus. Ein Studio und eine grosse Drei-Zimmer-Wohnung an derselben Adresse — wir sehen hier also zwei sehr verschiedene Gästesegmente an ein und demselben Standort.
Was wir über den 3. Bezirk sagen, kommt damit aus dem eigenen Betrieb — aus Belegung, Gästefragen und Preisentscheidungen, nicht aus einer Marktstudie. Wie sich das auf eine konkrete Wohnung übersetzt, hängt an Größe, Ausstattung und Lage im Haus.
Unsere Bezugspunkte im 3. Bezirk
- Hundertwasserhaus
- Radetzkystraße
- Anbindung Richtung Innenstadt und Flughafen
Aus Rücksicht auf die Eigentümer veröffentlichen wir keine Erträge einzelner Wohnungen oder Bezirke. Was deine Wohnung realistisch einbringen kann, rechnen wir dir in der kostenlosen Ertragsanalyse persönlich vor.
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FAQ
Kurzzeitvermietung Landstraße — häufige Fragen
Was im 3. Bezirk gilt, unterscheidet sich vor allem in einem Punkt vom Rest Wiens: der Widmung. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz beantwortet.
Darf ich meine Wohnung auf der Landstraße kurzzeitvermieten?
Die erste Frage ist die Wohnzone. Auf der Landstraße sind 221 Flächen als Wohnzone ausgewiesen, zusammen rund 119 Hektar oder 16 % der Bezirksfläche — deutlich mehr als in der Leopoldstadt. Liegt deine Wohnung darin, ist gewerbliche Kurzzeitvermietung nach § 7a der Wiener Bauordnung ausgeschlossen. Ausserhalb ist eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a möglich, die unter anderem die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer voraussetzt. Davon unberührt bleiben bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird.
Wie finde ich heraus, ob meine Adresse im 3. Bezirk in einer Wohnzone liegt?
Über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien, der für jede Adresse online abfragbar ist. Auf der Landstraße lohnt die Prüfung besonders: Mit 16 % Wohnzonen-Anteil trifft es hier merklich häufiger als in den äusseren Bezirken, und die Flächen liegen verstreut über den ganzen Bezirk. Wir schauen uns das vor einer Zusammenarbeit gemeinsam an; die verbindliche Auskunft erteilt die MA 37.
Wie oft wird im 3. Bezirk eine Bewilligung beantragt?
Zwischen Dezember 2023 und April 2026 gab es auf der Landstraße 61 Anträge nach § 129 Abs. 1a — der höchste Wert unter den Wiener Innenbezirken. Wienweit waren es im selben Zeitraum 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden, also gut vier von zehn. Die Nachfrage ist hier also spürbar, die Erfolgsquote aber dieselbe wie überall.
Wer entscheidet über einen Antrag für den 3. Bezirk?
Die Gebietsgruppe Süd der MA 37 (Baupolizei), zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23, Standort Favoritenstraße 211 in 1100 Wien. Die Entscheidung liegt allein bei der Behörde. Wir bereiten die Unterlagen mit dir vor und ordnen ein, was auf dich zukommt — zusagen können wir ein Ergebnis nicht.
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