Kurzzeitvermietung im 10. Bezirk

Kurzzeitvermietung in
Favoriten

Im 10. Bezirk ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine einzige Wohnzone ausgewiesen. Die Hürde, an der Kurzzeitvermietung in der Innenstadt regelmäßig scheitert, entfällt hier also — was die Zahlen bestätigen: 121 Bewilligungsanträge seit Dezember 2023, einer der drei höchsten Werte aller Wiener Bezirke.

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Wien, Klagenfurt & Villach

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Was im 10. Bezirk gilt

In Favoriten gibt es keine Wohnzone

Die Wiener Bauordnung gilt in ganz Wien gleich — was sich unterscheidet, ist die Widmung. In Favoriten ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Die häufigste Hürde entfällt hier damit; die übrigen Voraussetzungen der Bauordnung gelten unverändert.

Widmung

keine

Wohnzone im gesamten Bezirk. Damit ist eine Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a grundsätzlich möglich — sie setzt unter anderem die Zustimmung aller Miteigentümer voraus.

Anträge im Bezirk

121

Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a im 10. Bezirk, Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 2. April 2026. Wienweit waren es 1.163 Anträge, von denen 506 bewilligt wurden — gut vier von zehn.

Zuständige Behörde

MA 37

Gebietsgruppe Süd der Baupolizei, zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23. Standort: Favoritenstraße 211, 1100 Wien. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die Behörde.

Was auf dieser Seite steht, ordnet die Lage im 10. Bezirk ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über die Widmung einer konkreten Adresse und über eine Bewilligung gibt die MA 37. Unabhängig von der Widmung gilt in ganz Wien: Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung möglich, solange der Wohnsitz in dieser Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird (§ 119 Abs. 2a). Schon das Anbieten darüber hinaus ist strafbar, der Strafrahmen reicht bis 50.000 Euro.

Stand der Bezirksdaten: 6. August 2026. Wohnzonen-Auswertung auf Basis der offenen Geodaten der Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan).

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Wir sind hier selbst im Betrieb

Wir betreuen in Favoriten vier Wohnungen

In Favoriten betreuen wir vier Wohnungen rund um die Kurbadstraße in Oberlaa, direkt im Einzugsgebiet der Therme Wien. Das ist unser größter Standort in einem einzelnen Wiener Bezirk — vom Studio bis zur Ein-Zimmer-Wohnung, und mit Gästen, die wegen der Therme oft länger bleiben als klassische Städtereisende.

Was wir über den 10. Bezirk sagen, kommt damit aus dem eigenen Betrieb — aus Belegung, Gästefragen und Preisentscheidungen, nicht aus einer Marktstudie. Wie sich das auf eine konkrete Wohnung übersetzt, hängt an Größe, Ausstattung und Lage im Haus.

Unsere Bezugspunkte im 10. Bezirk

  • Therme Wien in Oberlaa
  • Kurbadstraße
  • U1 Troststraße
  • Kurpark Oberlaa

Aus Rücksicht auf die Eigentümer veröffentlichen wir keine Erträge einzelner Wohnungen oder Bezirke. Was deine Wohnung realistisch einbringen kann, rechnen wir dir in der kostenlosen Ertragsanalyse persönlich vor.

FAQ

Kurzzeitvermietung Favoriten — häufige Fragen

Was im 10. Bezirk gilt, unterscheidet sich vor allem in einem Punkt vom Rest Wiens: der Widmung. Die wichtigsten Fragen von Eigentümern, kurz beantwortet.

Darf ich meine Wohnung in Favoriten kurzzeitvermieten?

In Favoriten fällt die Hürde weg, an der es in der Innenstadt meistens scheitert: Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist im 10. Bezirk derzeit keine Wohnzone ausgewiesen. Damit ist der Weg über eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs. 1a grundsätzlich offen. Offen heißt aber nicht automatisch: Es gelten weiterhin die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer, die Errichtung ohne Wohnbauförderungsmittel, der Verbleib der Mehrzahl der Wohnungen im Haus in Wohnnutzung und die Grenze von höchstens 50 % gewerblich genutzter Einheiten im Gebäude. Dazu können Brandschutzauflagen kommen.

Warum wird in Favoriten so häufig eine Bewilligung beantragt?

Weil es hier überhaupt geht. Zwischen Dezember 2023 und April 2026 gab es in Favoriten 121 Anträge nach § 129 Abs. 1a — nach Ottakring (141) und Rudolfsheim-Fünfhaus (123) der dritthöchste Wert aller 23 Wiener Bezirke, bei wienweit 1.163 Anträgen. Das Muster ist über ganz Wien hinweg dasselbe: Bezirke ohne Wohnzone tragen die Anträge, stark verzonte Innenbezirke wie die Wieden kommen im selben Zeitraum auf 10. Bewilligt wurden wienweit 506 Anträge, also gut vier von zehn.

Was macht Favoriten für Gäste attraktiv?

Vor allem Oberlaa mit der Therme Wien und dem Kurpark. Wir betreuen hier selbst vier Wohnungen rund um die Kurbadstraße und sehen daran ein Nachfragemuster, das sich von der Innenstadt unterscheidet: Thermengäste bleiben im Schnitt länger als Städtereisende, die Auslastung verteilt sich gleichmässiger über die Woche, und die Anbindung über die U1 macht die Innenstadt trotzdem erreichbar. Für die Preisgestaltung heißt das andere Mindestaufenthalte als in einer Innenstadtlage.

Wer entscheidet über einen Antrag für den 10. Bezirk?

Die Gebietsgruppe Süd der MA 37 (Baupolizei), zuständig für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23, Standort Favoritenstraße 211 in 1100 Wien — also im Bezirk selbst. Die Entscheidung liegt allein bei der Behörde. Wir bereiten die Unterlagen mit dir vor und ordnen ein, was auf dich zukommt — zusagen können wir ein Ergebnis nicht.

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